30. Oktober 2020
Erfreulich: Ausübung des Golfsports auch nach dem 2. November unter Auflagen möglich!
Die ab dem 2.11.2020 gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, ausgesprochen durch die Bundesregierung und das Land Bayern, beinhalten eine Ausnahmebehandlung von Individualsportarten, die die Ausübung des Golfsports weiterhin ermöglicht. Dieser kann ab Montag jedoch nur noch in Flights mit max. zwei Personen erfolgen (Ausnahme: wenn der Flight nur aus Personen eines Hausstandes besteht, dann auch 3 er oder 4 er Flight möglich). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Spielplanungen. Zudem muss der Gutshof Sagmühle (Restaurant und Hotel) ab dem 2.11. für vier Wochen geschossen bleiben.